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Deutsches Patent
Im Unterschied zu dem Kleinen Patent ist das Deutsche Patent ein geprüftes Schutzrecht. Damit ein Patent erteilt werden kann, muss die technische Erfindung neu sein, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein. Diese Voraussetzungen werden beim Deutschen Patent-
Das Patent hat eine Schutzdauer von maximal 20 Jahren ab dem Anmeldetag. Zur Aufrechterhaltung ist ab dem dritten Jahr jährlich eine
Gebühr zu entrichten.
Nach dem Anmeldetag besteht noch ein Jahr Zeit für eine Weiterverfolgung Ihrer Erfindung mittes einer nationalen Auslandsanmeldung oder einer Europäischen Patentanmeldung (kurz oft EP-
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, direkt eine Europäische Patentanmeldung oder eine Internationale Patentanmeldung einzureichen.
Vermeiden Sie durch eine rechtzeitige Gebrauchsmusteranmeldung oder Patentanmeldung, dass Ihnen jemand zuvor kommt und womöglich vor Ihnen die Erfindung zum Patent oder Gebrauchsmuster anmeldet.
"Wer zuerst kommt, mahlt zuerst."